A
Adresse
Börthstraße 1
75179 Pforzheim
Tel: 07231 - 392351
Fax: 07231 - 391741
Anmeldungen zur Einschulung
Die Schulneulinge werden im Laufe des letzten Kindergartenjahres in der Schule angemeldet. Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung durch die Schule. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das
Stammbuch und Ihr Kind mit.
Arbeitsgemeinschaften
An unserer Schule gibt es einige Arbeitsgemeinschaften, wie zum Beispiel die Kreativ AG, Tennis AG, Fußball AG oder die Schülerband. Welche Angebote es aktuell gibt, erfahren die Kinder zu Beginn eines neuen Schuljahres und können sich dann anmelden.
Außerschulische Veranstaltungen
Bei der Erfüllung der erzieherischen Aufgaben der Schule kommt außenunterrichtlichen Veranstaltungen besondere Bedeutung zu. Sie dienen zur Vertiefung, Erweiterung und Ergänzung des Unterrichts und tragen zur Entfaltung und Stärkung der Gesamtpersönlichkeit des einzelnen Schülers bei. So finden beispielsweise statt: 1. Jahresausflüge (zum Beispiel zum Wildpark Pforzheim, in das Monbachtal oder in den Karlsruher Zoo) 2. Sporttage mit der Möglichkeit das Sportabzeichen zu machen (Klassen 3 und 4) 3. Besuch von Theateraufführungen, Lesungen, musikalischen Veranstaltungen und Museen.
B
Beurlaubung
Die Abwesenheit eines Kindes von der Schule in anderen als in Krankheitsfällen ist eine Beurlaubung erforderlich. Eine Beurlaubung Ihres Kindes ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitig gestellten schriftlichen Antrag möglich. Wichtige Gründe sind etwa Heilkuren, überregionale Sportwettkämpfe oder persönliche Gründe, wie Hochzeiten Todesfälle oder Wohnungswechsel. Bis zu zwei Urlaubstage können bei der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer beantragt werden. Ab drei Urlaubstagen entscheidet die Schulleitung. Alles Weitere finden Sie in der Schulbesuchsverordnung, §4.
Bildungsserver
Das Land Baden-Württemberg stellt Informationen zu Schule und Bildung , z.B. Gesetze, Rahmenlehrpläne, Projekte und Wettbewerbe auf dem Bildungsserver zu Verfügung. Ein Besuch lohnt sich: www.schule-bw.de
Briefkasten
Der Briefkasten befindet sich am Haupteingang rechts neben der Tür.
Bürozeiten
Das Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
C
Computerraum
Wir haben an der Schule einen Computerraum, der von jeder Lehrkraft individuell genutzt wird.
E
Einschulung
Der erste Schultag ist für die Schulanfänger der Montag der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien. Am Freitag davor werden die neuen Erstklässler mit einer Einschulungsfeier an ihrer neuen
Schule begrüßt. Sie erleben ihre allererste Schulstunde in ihrer neuen Klasse, während die Eltern bei Snacks und Getränken warten können. Ebenso findet an diesem Tag ein ökumenischer Gottesdienst
statt.
Elternabend
Pro Schuljahr werden in der Regel zwei Klassenpflegschaftssitzungen durchgeführt. Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern durch die Klassenlehrkraft eingeladen, zu den weiteren Sitzungen
laden die Elternvertreter in Absprache mit der Klassenlehrkraft ein. Hier erhalten Sie Informationen über die Unterrichtsplanung und - gestaltung sowie alle wichtigen, die Klasse betreffenden
Informationen. Wenn Sie bestimme Themen auf der Tagesordnung eines Elternabends wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Elternvertreter.
Elternbeirat
Der Elternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternvertretern aller Klassen zusammen. Die oder der Vorsitzende und weitere zu wählende Funktionsinhaber werden zu Anfang des Schuljahres für
ein Jahr gewählt. Der Elternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht in der Schule aus und wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet.
Elternvertreter
Am ersten Elternabend wählen die Eltern aus ihrer Mitte eine/n Elternvertreter/in soweit eine/n Stellvertreter/in, die in den Elternbeirat entsandt werden.
Einschulung
Kann Ihre Tochter oder Ihr Sohn aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, so teilen Sie das am besten telefonisch am gleichen Morgen mit und rufen Sie im Sekretariat an. Falls
dieses nicht besetzt ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter, er wird regelmäßig abgehört. Sie können auch gerne eine Nachricht (auch mündlich) einem Schulkamerad mitgeben. Uns ist nur
wichtig, direkt zu wissen, ob das Kind krank ist, oder ob es noch kommen müsste. Danke für Ihre Kooperation hierbei. Die schriftliche Entschuldigung sollte zusätzlich spätestens am dritten
Fehltag dem Lehrer vorliegen.
F
Fahrrad
Im vierten Schuljahr erhalten die Kinder in Zusammenarbeit mit der Polizei (Jugendverkehrsschule Pforzheim) eine Radfahrausbildung. Es ist von großem Vorteil, wenn Ihr Kind dann schon sicher Fahrrad fahren kann. Bitte üben Sie das mit Ihrem Kind im Vorfeld.
Ferien
Die Ferientermine werden vom Bildungsministerium festgelegt und können unter folgendem Link eingesehen werden: www.ferientermine.de. Außerdem gibt es in jedem Schuljahr unterrichtsfreie Tage und bewegliche Ferientage, die durch eine Schulleiterkonferenz für Pforzheim festgelegt und bekannt gegeben werden. Sie finden die Ferientermine und unterrichtsfreien Tage im Hausaufgabenheft Ihres Kindes.
Feste und Feiern
Die wichtigsten jährlich stattfindenden Feste und Feiern an unserer Schule sind die Einschulungsfeier, der Adventsbasar und das Schulfest. Wir nehmen auch am Arlinger Kinder- und Blumenfest teil und feiern jährlich den Abschied von unseren Viertklässlern.
Feueralarm
Jährlich findet ein Feueralarm statt. Dies dient der Vorbereitung auf einen eventuellen Notfall.
Förderverein
Der Verein fördert Aktivitäten an der Schule, die der Bildung und Erziehung der Schüler zugute kommen und die verfügbaren Budgets der Schule übersteigen. Konkret hat der Verein in den letzten Jahren unter anderem die folgenden Aktivitäten unterstützt: Einrichtung des Schulgartens, WLAN im Schulgebäude, Experimentierkästen für den Unterricht , die Einrichtung einer Aula durch die Erweiterung eines Klassenzimmers ist das aktuell größte Projekt, das seit Herbst 2015 betrieben wird.
Der Verein unterstützt diesen Wunsch der Schule und finanziert einen erheblichen Anteil der Baukosten. Die Stadt Pforzheim als Eigentümer des Gebäudes plant diesen Umbau für 2019.
Fremdsprache
Englisch wird ab Klasse 3 als reguläres Fach unterrichtet. Im Rahmen des Unterrichts liegt der Schwerpunkt auf dem Sprechen und dem Hörverständnis.
G
Gesamtlehrerkonferenz
Die Gesamtlehrerkonferenz ist ein Beschluss fassendes Organ der Schule und besteht aus allen an der Schule unterrichtenden Lehrkäften. Die Konferenzen sind nicht öffentlich. Neben der
Gesamtlehrerkonferenz (GLK) gibt es noch die Klassenkonferenz und die Fachkonferenz. .
Gottesdienst
An Weihnachten und am Ende des Schuljahres findet ein gemeinsamer ökumenischer Schulgottesdienst statt.
Grundschulempfehlung Klasse 4
Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 werden die Eltern zu einer Informationsveranstaltung über die weiterführenden Schulen eingeladen. In einem Beratungsgespräch erhalten die Eltern Informationen
zum Leistungsstand Ihres Kindes und Empfehlungen für die geeignete Schulform nach der Grundschulzeit. Eine Grundschulempfehlung spricht die Klassenkonferenz aus. Diese erhalten die Eltern mit der
Halbjahresinformation.
Gremien
Die wichtigsten Gremien an der Schule sind die Schulkonferenz, die Konferenz der Lehrkräfte und die Elternbeiratssitzung. Daneben gibt es Fachkonferenzen, Jahrgangs- und Klassenkonferenzen. Die
Einrichtung und die Befugnisse der Gremien sind im Schulgesetz geregelt.
Grundschulförderklasse
Die GFKl ist eine schulische Einrichtung, die schulpflichtige, aber vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder in einem Jahr zur Schulfähigkeit führen soll. Diese Klasse ist an unserer Grundschule angegliedert.
H
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und dienen der Festigung und Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den folgenden Unterrichtsstunden. Sie sollen zu selbständigem Arbeiten hinführen und befähigen. Sie sollen von den Kindern ohne fremde Hilfe bewältigt werden können. Die Eltern werden gebeten, Ihre Kinder zum sorgfältigen Führen des Hausaufgabenheftes anzuhalten und das gewissenhafte und pünktliche Erledigen der Hausaufgaben zu unterstützen.
Hausaufgabenbetreuung
Es gibt an unserer Schule eine Hausaufgabenbetreuung. Hier übersteigt die Nachfrage oft das Angebot. Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Klassenlehrer/in, wenn Sie hierzu Fragen haben.
Hausmeister
Unser Hausmeister Herr Dittler ist für die Schule, Turnhalle und das übrige Schulgelände zuständig. Er ist über das Sekretariat der Schule erreichbar. .
I
Informationen
Viele Informationen erhalten Sie von Ihrem Klassenlehrer in Papierform. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in die Postmappe Ihres Kindes. Auch das Hausaufgabenheft bietet die Möglichkeit
Informationen zwischen Eltern und Lehrern auszutauschen. Bitte schauen Sie auch hier täglich nach.
K
Kaugummis
Kaugummis sind in unserer Schule untersagt.
Kindergarten
Im Einzugsbereich der Arlingerschule liegen die 7 Kindergärten. Die Zusammenarbeit mit den Kindergärten ist in einem "Jahresplan zur Kooperation Kindergarten Grundschule" festgeschrieben.
Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz setzt sich aus allen in einer Klasse unterrichtenden Lehrkräften zusammen. Sie berät über alle Angelegenheiten, die die Klasse insgesamt betreffen, beispielsweise über die Grundschulempfehlung.
Klassenlehrerin
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ist für Ihre Kinder die erste und wichtigste Bezugsperson und Ansprechpartner/in an der Schule. Sie/er erteilt den größten Teil des Unterrichts, führt die Klassengeschäfte und hält den Kontakt zu den Eltern. Wenden Sie sich mit Fragen und Problemen, die Ihr Kind oder die Klasse betreffen, direkt an sie/ihn. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer kennt die Situation am besten und wird Ihnen als Erste/Erster Ratschläge geben können.
Kollegium
Unser Kollegium besteht neben den Klassen-und Fachlehrkräften aus den Religionslehrkräften der beiden Kirchen und einer pädagogischen Assistentin. Daneben bilden wir regelmäßig Referendare aus. Zu unserem Kollegium zählen wir außerdem unsere Schulsozialarbeiterin und unsere Kollegin aus der Grundschulförderklasse.
Konferenz der Lehrkräfte
Die Lehrerkonferenzen beraten und beschließen alle wichtigen Maßnahmen, die für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule notwendig sind und ihrer Art nach ein Zusammenwirken der Lehrer erfordern. Sie fördern die Zusammenarbeit und dienen auch der gegenseitigen Unterstützung der Lehrer sowie dem Austausch von Erfahrungen und Anregungen.
Krankheiten, Meldepflicht und Vorsorge
Wenn ein Kind an einer übertragbaren Krankheit (Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Diphterie, Gelbsucht, Ruhr, Scharlach, Salmonellen, TBC, Typhus, Schweinegrippe) erkrankt ist oder diese vermutet wird, darf es nicht in die Schule kommen. Erst wenn aus einer ärztlichen Bescheinigung hervorgeht, dass eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist, ist der Schulbesuch wieder erlaubt. Diese Regelung gilt auch bei Ungezieferbefall (z. B. Läuse). Sollte Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die besondere Beachtung bzw. kurzfristige Maßnahmen erfordern (z.B. Allergien, eingeschränktes Seh- und Hörvermögen), geben Sie der Klassenlehrkraft so frühzeitig wie möglich Bescheid, damit entsprechend gehandelt werden kann.
L
Läuse
...sind eine üble Plage, die entschlossen und mit Offenheit bekämpft werden muss. Schicken Sie ihr Kind keinesfalls in die Schule, bevor Sie nicht sicher sind, dass es läusefrei ist. Der Befall ist meldepflichtig!
Lehr- und Lernmittel
Lehr- und Lernmittel sind außer Schulbüchern alle Übungsmaterialien, Anschauungsmittel und Geräte, mit denen die Schüler arbeiten. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit werden den Schülern Bücher ausgeliehen, die nach Gebrauch in gutem Zustand zurückgegeben werden sollen. Die Bücher müssen über mehrere Jahre ausgeliehen werden. Ist ein Buch beschädigt, müssen die Eltern dafür Ersatz leisten.
Lehrerkonferenz
Mitglieder sind alle Lehrer unserer Schule. Sie berät unter Vorsitz des Schulleiters über die pädagogische Gestaltung der Lehrinhalte in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule.
Lehrerkontakt
ist auf vielen Wegen möglich: Neben dem regelmäßigen Elternabend und der angebotenen Sprechstunde können Sie jederzeit über das Hausaufgabenheft/ Elternheft oder sonst schriftlich Kontakt aufnehmen. Nicht erwünscht ist die Kontaktaufnahme kurz vor Unterrichtsbeginn, da sich die Lehrer in dieser Zeit der Vorbereitung des Unterrichts und der Beaufsichtigung der Kinder widmen müssen.
Leitbild der Schule
Unsere gemeinsames Leben und Arbeiten an der Schule wird von folgenden Leitsätzen bestimmt, die für alle in der Schule eine verbindliche Grundlage bilden. Hier klicken.
Lese-Rechtschreibschwäche
Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Schwierigkeit im Lesen und Rechtschreiben sollen besonders gefördert werden. Verwaltungsvorschriften ermöglichen für betroffene Kinder einen Nachteilsausgleich z.B. in Form einer Verlängerung der Arbeitszeit bei Klassenarbeiten gegebenenfalls auch auf das veränderte Gewichten bei der Benotung.
Lesen
Das Lesen lernen und das Lesen sind wichtige Aufgaben der Grundschule. Das Lesenlernen geht jedoch weit über den Deutschunterricht hinaus. Die tägliche Übung zu Hause, das Lesen der Eltern als Vorbildfunktion, sowie der regelmäßige Besuch in der Bibliothek sind ganz wichtig. In unserem Konzept zur Steigerung der Leseförderung beachten wir die Lesetechnik, die Sinnentnahme und die Lesefreude. Unsere Schüler sollen einen Text flüssig und betont lesen können. Sie sollen den Sinn verstehen und mit dem Text umgehen können. Sie sollen Freude am Lesen haben, um eine lang anhaltende Lesemotivation zu erreichen.
Lesewoche
Am Welttag des Buches findet regelmäßig in einer Schulstunde das Vorlesen durch Menschen der Pforzheimer Öffentlichkeit, Eltern oder Verwandten oder einfach wer Freude am Vorlesen für Kinder hat statt.
Im Herbst führen wi an unserer Schule eine Lesewoche durch. Die Schüler entscheiden sich für ein Buchangebot und hören altersgemischt 3 Tage lang den Kindern der 2. bis 4. Klasse beim Vorlesen zu. Die Geschichten sind spannend, lustig abenteuerlich und eröffnen Freude am Lesen.
M
Mitwirkung und Mitbestimmung
Die Mitwirkung in der Schule ist im Schulgesetz geregelt. Mitwirkungsorgane sind: Klassenpflegschaft, Klassenkonferenz, Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Elternbeirat, Schulträger, sowie untere und obere Dienstbehörde. Ziel der Mitwirkung ist es, die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern und das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu stärken.
Mitwirkung von Eltern
Die Elternmitwirkung verwirklicht sich nach dem Schulgesetz vor allem über die Elternvertreter/innen und ihre Tätigkeit in Gremien. Die Mitwirkung von Eltern ist aber auch direkt, z.B. bei der Organisation eines Veranstaltungsangebotes oder der Durchführung eines Schulfestes erwünscht. Elternmitwirkung findet zudem in den Klassen z.B. bei Veranstaltungen, Wandertagen und Projekten statt.
N
Noten
Noten, Bedeutung der
1. Die Note "sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
2. Die Note "gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3. Die Note "befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4. Die Note "ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5. Die Note "mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6. Die Note "ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Notengebung
Die Notengebung richtet sich nach der Notenverordnung des Landes Baden-Württemberg. An den Elternabenden werden die Lehrkräfte alles Wichtige über die Bewertung in den Klassenarbeiten, Tests und anderen schriftlichen Arbeiten erklären.
Notfall
Für Notfallsituationen werden auf einem Notfallblatt Telefonnummern und Adressen der Eltern vermerkt, unter denen diese während der Unterrichtszeiten zu erreichen sind. Änderungen von Telefonnummern sind im eigenen Interesse umgehend mitzuteilen.
P
Parkplätze
Für Eltern, die ihre Kinder in die Schule bringen oder abholen, stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie in der Zeit von 7-13 Uhr NICHT auf den Lehrerparkplätzen und auf dem Gehweg davor!
Wir empfehlen Ihnen zur Sicherheit Ihrer eigenen Kinder dringend, etwas abseits der Schule zu parken/anzuhalten.
Pausen
Nach der 2. und nach der 4. Stunde findet eine längere Hofpause unter Aufsicht statt. Für diese Zeit stehen den Schülern zahlreiche Pausenspiele zur Verfügung. Unser Schulhof bietet zudem ein Klettergerüst, eine Wackeltonne, eine Tischtennisplatte und einen Basketballkorb sowie Sitzgelegenheiten. Bei starkem Regenwetter findet eine "Regenpause" statt, d.h. die Kinder bleiben unter Aufsicht im Klassenraum.
Um zwischen all dem Spielen das Essen und Trinken nicht zu vergessen, haben die Kinder nach der ersten großen Pause in ihren Klassenzimmern eine gemeinsame Vesperpause.
Pausen-Klingelzeichen
An unserer Schule klingelt es nur zum Anfang und Ende der Hofpausen.
Pausenaufsicht
Auf dem Pausenhof führen in beiden großen Pausen zwei Lehrkräfte die Pausenaufsicht. In Notsituationen sind sie der erste Ansprechpartner für Ihr Kind. Außerdem dürfen die Kinder in Not jederzeit das Lehrerzimmer oder das Sekretariat aufsuchen. Die Grenzen des Pausenhofes sind bekannt, gekennzeichnet und dürfen keinesfalls verlassen werden.
Pausenbrot
Jedes Kind sollte ein Pausenbrot mit in die Schule bringen. Geben Sie das gesunde Frühstück möglichst in einer Dose mit, um den Müllberg zu verkleinern. Getränke sollten in einem speziellen, bruchfesten und vor allem auslaufsicheren Behälter abgefüllt sein.
Postmappe
In der Postmappe werden wichtige Elternbriefe, Hausaufgaben oder Informationen aus der Schule eingepackt. Bitte sehen Sie diese als Briefkasten für die Eltern und kontrollieren sie diese täglich.
R
Text Muster
Die Abwesenheit eines Kindes von der Schule in anderen als in Krankheitsfällen ist eine Beurlaubung erforderlich. Eine Beurlaubung Ihres Kindes ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitig gestellten schriftlichen Antrag möglich. Wichtige Gründe sind etwa Heilkuren, überregionale Sportwettkämpfe oder persönliche Gründe, wie Hochzeiten Todesfälle oder Wohnungswechsel. Bis zu zwei Urlaubstage können bei der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer beantragt werden. Ab drei Urlaubstagen entscheidet die Schulleitung. Alles Weitere finden Sie in der Schulbesuchsverordnung, §4.
Bildungsserver
Das Land Baden-Württemberg stellt Informationen zu Schule und Bildung , z.B. Gesetze, Rahmenlehrpläne, Projekte und Wettbewerbe auf dem Bildungsserver zu Verfügung. Ein Besuch lohnt sich: www.schule-bw.de
Briefkasten
Der Briefkasten befindet sich am Haupteingang rechts neben der Tür.
Das Sekretariat ist von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
Öffnungszeiten Sekretariat:
Mo - Fr jeweils von 8 - 12 Uhr